Friedhof Kaisersesch

Mit Inkrafttreten der neuen Friedhofssatzung der Stadt Kaisersesch am 23.05.2020 wurden unter anderem auch die Ruhefristen an bestehen Grabstätten geändert. Die Ruhefrist der Erdbestattungen beträgt nun bei allen Grabstätten 25 Jahre, bei Urnenbestattungen 15 Jahre.

Die Ruhefrist bei Aschen beträgt bei allen Grabstätten 15 Jahre.

Die Grabunterhaltungspflichtigen bzw. Nutzungsberechtigten von Grabstätten, bei denen die Ruhefrist bereits 25 Jahre bzw. 15 Jahre bei Urnenbestattungen, abgelaufen ist, werden gebeten, die Grabstätten bis spätestens 31.12.2020 zu räumen.

Es ist zu beachten, dass sich die Ruhefrist bei mehrstelligen Grabstätten nach der Beisetzung des Letztlebenden richtet.

Bei der Einebnung sind Grabstein, -abdeckplatte, -einfassung, Betonfundamente und Aufwuchs zu entfernen. Die entstandene Fläche ist anschließend dem Gelände anzupassen, mit Mutterboden aufzufüllen und mit Rasen einzusäen.

Kaisersesch, den 18.08.2020

Die Friedhofsverwaltung

 

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