Ein Aufruf von Bürgermeister Albert Jung an die Vernunft!

Zerstörung des Waldes, der Natur durch Quad- u. Motocrossfahrer

Kaisersesch. Es wird vermehrt festgestellt, dass Quad- und Motocrossfahrer in den Gemarkungen der Verbandsgemeinde Kaisersesch unterwegs sind. Durch die widerrechtliche und rücksichtslose Nutzung mit den genannten Fahrzeugen werden Flora und Fauna erhebliche Schäden zugefügt. So werden beispielsweise die dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr vorbehaltenen Feld- und Waldwege nicht nur mit hohen Geschwindigkeiten befahren und dadurch beschädigt, sondern es werden sogar die Wege verlassen und der Wald selbst, Wiesen und Bachgrundstücke für das Fahrvergnügen beansprucht.

Für das eigene Vergnügen und den eigenen Adrenalinkick scheint es auch völlig egal zu sein, ob dabei Wildtiere aufgeschreckt werden. In der Brut- und Aufzuchtzeit der Wildtiere ist besondere Ruhe erforderlich, um keine unnötigen Störungen zu verursachen. Es gibt in einigen Gemarkungen geschützte Tierarten, die den besonderen Schutz nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erfordern. Dazu zählen z. B. der Rotmilan und der Schwarzstorch.

Ich stelle mit dieser Veröffentlichung ausdrücklich klar, dass die betroffenen Fahrer nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich handeln, da diesen ihr Fehlverhalten bewusst sein muss. Das BNatSchG beschreibt in den §§ 69 und 71 Verstöße als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat, die mit einer hohen Geldstrafe oder auch durch Freiheitsentzug geahndet werden kann. Das Verhalten stellt ebenso einen Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche sowie feld-, wald-, jagd- und naturschutzrechtliche Vorschriften dar. Dieser Verstoß kann mit Geldbußen geahndet werden. Bei Bekanntwerden der verantwortlichen Fahrzeugführer wird in jedem Fall eine Anzeige erstattet. Sofern bei Begehen der Ordnungswidrigkeit das verwendete Fahrzeug keine oder unleserliche polizeiliche Kennzeichen trägt, wird generell Vorsatz unterstellt, was sich bei der Bemessung des Bußgeldes sicher erhöhend auswirken wird.

Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht in solchen Fällen eine Anzeige zu erstatten. Ich appelliere ausdrücklich an die Vernunft der Quad- und Motocrossfahrer, dieses widerrechtliche Verhalten im Interesse des Naturschutzes und der Menschen, die den Wald zu Erholungszwecken nutzen, einzustellen.

 

Pressemitteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch

Foto: Privat, Quad- und Motocrossfahrer sind in der Gemarkung der VG Kaisersesch unterwegs und beschädigen hier erheblich die Flora und Fauna.

 

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