Illegale Müllentsorgung

Altglascontainer-Standorte sind keine Müllhalden: Darauf macht die VG-Verwaltung Kaisersesch aufmerksam.

Immer wieder kam es in der Vergangenheit zu illegalen Müllablagerungen vor Altglascontainern. Zuletzt am Altglascontainer-Standort in der Stadt Kaisersesch. Hier wurden mit Hausmüll gefüllte Säcke, ausrangierte Elektrogeräte, Farbeimer, unterschiedliche Plastikteile und sogar Waschbecken entsorgt. All diese Gegenstände gehörten weder in noch vor einen Altglascontainer. Hierfür gibt es geeignete Möglichkeiten der Entsorgung, wie zum Beispiel die Restmülltonne, die Wertstofftonne, die Sperrmüll- und Elektroschrottabfuhr und die Abfall-Annahmestelle in der Wilhelm-Conrad-Röntgen-Straße 26 in Kaisersesch, heißt es in der Mitteilung der VG-Verwaltung.

Die illegale Müllentsorgung ist ein Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz und stellt, wenn fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde, eine Ordnungswidrigkeit dar. Lassen sich Verursacher zuordnen, werden diese dem Landkreis gemeldet und der Verstoß wird zur Anzeige gebracht. Dabei droht ein hohes Bußgeld.

Die "Vermüllung" der Altglascontainer-Standorte verursache nicht unerhebliche zusätzliche Kosten. Werde der Verursacher nicht ermittelt, könnten diese Kosten auf die Allgemeinheit im Rahmen der allgemeinen Abfallgebühr umgelegt werden und fielen damit allen zur Last. Weiterhin besteh die Gefahr, dass die beauftragten Entsorgungsunternehmen die Standorte für die Altglascontainer aufgeben. 

Weitere Abfallannahmestellen sowie Informationen zur Abfallwirtschaft gibt es unter: www.cochem-zell.de.

Foto: VG Kaisersesch

 

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