Hinweise für Hundehalter und Hundeführer | Gefahrenabwehrverordnung regelt Verhalten

Haustiere werden oft als bester Freund des Menschen bezeichnet. Insbesondere Katzen und Hunde stehen dabei an oberster Stelle.

Rund 15,7 Millionen Katzen und 10,7 Millionen Hunde leben laut der Statista GmbH in deutschen Haushalten. Ende Dezember 2021 waren in der Verbandsgemeinde Kaisersesch 1.518 dieser Hunde gemeldet.

Damit das Zusammenleben von Menschen und Hunden im öffentlichen Raum problemlos verläuft, gilt es, Regeln und Hinweise zu beachten. Die seit 01.01.2022 gültige Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Kaisersesch (GefAbwV) beinhaltet unter anderem wichtige Gebote und Verbote für Hundehalter und Hundeführer. Dazu gehören:

• Anleinpflicht innerhalb bebauter Ortslagen (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 der GefAbwV)
Hunde dürfen auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen nicht unangeleint umherlaufen.

• Anleinpflicht außerhalb bebauter Ortslagen (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 der GefAbwV)
Außerhalb bebauter Ortslagen müssen Hunde umgehend und ohne Aufforderung angeleint werden, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar sind.

• Hundekot – Verunreinigungen (§ 2 Abs. 3 der GefAbwV)
Hundehalter und Hundeführer müssen dafür sorgen, dass ihre Hunde öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht verunreinigen. Die Verneigungen müssen unverzüglich von den Hundehaltern oder Hundeführern beseitigt werden.

Die Gefahrenabwehrverordnung finden Sie unter www.kaisersesch.de/satzungen

Vielen Dank, dass Sie und Ihr Hund mit gutem Beispiel vorangehen und damit zeigen, dass auch Ihnen eine für Menschen und Hunde saubere Verbandsgemeinde am Herzen liegt.

Ihre
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch als
örtliche Ordnungsbehörde

Foto: www.canva.com

 

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