Bekanntmachung Bauleitplanung
Bekanntmachung Bauleitplanung der Stadt Kaisersesch 2. Änderung des Bebauungsplanes „Bahnhofstr. 10“
Am Standort des ehem. LIDL-Verbrauchermarktes in der Bahnhofstraße sind durch einen Investor die Errichtung einer Markthalle sowie eines Fitness-Studios geplant. Der Stadtrat Kaisersesch hat in seiner Sitzung am 15.07.2021 dem Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Bahnhofstr. 10“ zugestimmt.
Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Bahnhofstr. 10“ der Stadt Kaisersesch einschl. der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung liegt gemäß § 13a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der Zeit von
Montag, 30.08.2021 bis einschließlich Mittwoch, 29.09.2021
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer DE01, zu folgenden Zeiten
Montag:
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch:
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Zusätzlich sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen auf der Website der Verbandsgemeinde Kaisersesch unter www.kaisersesch.de (>Verwaltung/Amtliche Bekanntmachung) unter dem Artikel „Stadt Kaisersesch - Offenlage der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Bahnhofstr. 10“ eingestellt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen schriftlich abgefasst werden oder können zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch aufgenommen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise:
1) Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. In diesem Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen (§ 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).
2) Die Öffentlichkeit kann sich ab sofort bis einschließlich Freitag, 27.08.2021 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch zu den o.g. Zeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Eine Äußerung zu der Planung ist auch dann schon möglich.
Das Plangebiet ist aus dem nachstehend abgedruckten Plan ersichtlich.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Bahnhofstr. 10“ umfasst die Grundstücke
Gemarkung Kaisersesch
Flur 5
Flurstücke 404/3, 407/3, 407/4, 407/5, 409/2 und 410/2 tlw.
Kaisersesch, den 16.08.2021
Stadt Kaisersesch
Gerhard Weber, Stadtbürgermeister