Sanierungsgebiete und Leerstandsmanagement
Projekte mit viel Potenzial für die Ortsgemeinden
Neben der Dorferneuerung und dem Leerstandsmanagement ist die Ausweisung von Sanierungsgebieten im Sinne des § 142 Baugesetzbuch ein adäquates Instrument für die Ortsgemeinden, um ihren Ortskern fit zu machen und städtebauliche Qualität in den Ort zu bringen. In den letzten drei Jahren wurden in 22 Ortsgemeinden Sanierungsgebiete ausgewiesen. Für Grundstückseigentümer, Ansiedlungswillige und potenzielle Investoren bestehen damit steuerliche Anreize, um in die ortsbildgerechte Sanierung der Gebäude zu investieren.
Auch die Stadt Kaisersesch hat vor rund 20 Jahren ein Sanierungsgebiet für den Stadtkern ausgewiesen. Bis Ende 2021 haben rund 30 private Haushalte Modernisierungen durchgeführt und das Stadtbild damit nachhaltig verändert. Die positiven Erfahrungen in Kaisersesch wurden von den Ortsgemeinden aufgegriffen und entsprechende Sanierungsgebiete ausgewiesen.
Die Themen Leerstand und Ortskernvitalisierung sind eng miteinander verbunden. Damit auch Leerstände in den Ortsgemeinden keine Chance haben, wurde bereits 2013 ein professionelles Leerstandsmanagement eingerichtet. Die beiden Förderprogramme „Abriss – Platz da“ und „Vitalisierung“ sind einfach zu handhaben, entsprechende Anträge können online gestellt werden.
Alle Informationen und Kontaktdaten zu den Sanierungsgebieten und dem Leerstandsmanagement finden Sie unter den nachfolgenden Links.
www.kaisersesch.de/sanierungsgebiete
www.kaisersesch.de/leerstandsmanagement
BU: Vorher und nachher | Ein Beispiel für umfassende Sanierungsarbeiten in Kalenborn (©